Schon interessant, was ein deutsches Gericht geurteilt hat: wer ein WLAN unverschlüsselt betreibt, kann dafür zur Verwantwortung gezogen werden, wenn dies durch Dritte missbraucht wird. (www.justiz.nrw.de)
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Offenes (privates) WLAN = kriminell?
Juli 17th, 2008 · No Comments
Tags: zeitgeschehen